Endnutzer-Lizenzvereinbarung

Diese Endnutzer-Lizenzvereinbarung für DraftSight® Software sowie für mit DraftSight verbundene Programme und Add-ins, darunter diejenigen, die Teil der zusätzlichen Angebote von DraftSight sind, auf die nachstehend verwiesen wird („zusätzliche Angebote“), und DraftSight Service-Angebote („Vereinbarung“) wird zwischen Dassault Systemes SolidWorks Corporation, 175 Wyman Street, Waltham, Massachusetts, USA („DS SolidWorks“) und Ihnen („Lizenznehmer“) abgeschlossen.

DraftSight wird ganz gleich, ob als Teil eines zusätzlichen Angebots oder nicht, gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung kostenlos an Endnutzer lizenziert. Allerdings ist eine Aktivierung erforderlich. Für Endnutzer kann jedoch eine Gebühr für mit DraftSight verbundene Programme, Add-ins, DraftSight Service-Angebote und zusätzliche Angebote anfallen. Die Lizenzbedingungen für die in den zusätzlichen Angeboten enthaltenen lizenzierbaren Elementen und sonstigen gelegentlich von DS SolidWorks zur Verfügung gestellten Elementen sind nachstehend aufgeführt. Abhängig davon, wie der Lizenznehmer solche separat lizenzierbaren mit DraftSight verbundenen Programme und Add-ins bzw. zusätzlichen oder DraftSight Service-Angebote erwirbt, können andere separat festgelegte Bedingungen Anwendung finden.

WICHTIG – BITTE SORGFÄLTIG LESEN: Die in dieser Vereinbarung aufgeführten Lizenzbedingungen stellen eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen DS SolidWorks und dem Lizenznehmer in Bezug auf mit DraftSight verbundene Programme und Add-ins dar, wie die Netzwerklizenz, das Toolbox Add-in, Tools und APIs, die mit dieser Vereinbarung verbreitet wurden oder dieser anderweitig unterliegen (das oder die „lizenzierte(n) Programm(e)“), sowie die DraftSight Service-Angebote. Der Lizenznehmer muss diese Lizenzbedingungen vor dem Herunterladen und Installieren des bzw. der lizenzierten Programme sorgfältig durchlesen.

1. LIZENZ

DS SolidWorks gewährt dem Lizenznehmer hiermit ein nicht übertragbares und nicht exklusives Recht zur Nutzung des lizenzierten Programms bzw. der lizenzierten Programme ausschließlich gemäß dieser Vereinbarung. Die Installation, die Ausführung und der Zugriff auf das bzw. die lizenzierte(n) Programm(e) durch den Nutzer darf nur auf Hardware erfolgen, die dem Nutzer gehört („Computer“), und die Ausführung und der Zugriff dürfen nicht auf andere Weise vorgenommen werden, insbesondere über ein Netzwerk, es sei denn, dem Lizenznehmer wurde gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung eine Netzwerklizenz erteilt. „Nutzer“ sind Lizenznehmer wie auch deren Angestellte, Schüler/Studierende, Berater und Subunternehmer, die über Computer auf die lizenzierten Programme zugreifen. Der Lizenznehmer ist berechtigt, im Rahmen der genehmigten Nutzung entsprechend dieser Vereinbarung die für die Installation erforderliche Anzahl an Kopien sowie eine Sicherungskopie des bzw. der entsprechenden lizenzierten Programme zu erstellen. Dem Lizenznehmer werden keine anderen als die ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegten Rechte gewährt, einschließlich des Rechts zur Nutzung, Reproduktion oder Darstellung. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, das bzw. die lizenzierten Programme zu modifizieren oder daraus abgeleitete Werke zu erstellen und Kompilierungen oder kollektive Werke anzufertigen, in denen das bzw. die lizenzierten Programme enthalten sind. Außer im gesetzlich zugelassenen Umfang darf der Lizenznehmer das bzw. die lizenzierten Programme nicht im Ganzen oder teilweise analysieren, zurückentwickeln, dekompilieren, zerlegen oder anderweitig übertragen, wenn diese Zwecke dazu dienen, mit DS SolidWorks oder ihren Tochtergesellschaften in Wettbewerb zu treten. Wenn der Lizenznehmer eine Interoperabilität zwischen dem bzw. den lizenzierten Programm(en) und anderer Computersoftware oder -ausrüstung erzielen oder beibehalten möchte, muss der Lizenznehmer im Rahmen der autorisierten Verwendung, wie in dieser Vereinbarung dargelegt, und unter Beachtung aller rechtlichen Bestimmungen von DS SolidWorks eine Lizenz zur rein internen Verwendung von Standard-Schnittstellen zum Erzielen von Interoperabilität beziehen, die zu den aktuellen Preisen und Vertragsbedingungen von DS SolidWorks geliefert wird, oder DS SolidWorks kann, wenn keine Standard-Schnittstellen verfügbar sind, dem Lizenznehmer gegen eine Gebühr die erforderlichen Informationen zum Erreichen der Interoperabilität bereitstellen.

2. ZUSÄTZLICHE ANGEBOTE UND BEDINGUNGEN

A. Inhalt des Prosumer Service-Angebots für DraftSight Vorbehaltlich der Zahlung der anfallenden Kosten durch den Lizenznehmer stellt DS SolidWorks dem Lizenznehmer das Prosumer Service-Angebot für Einzelnutzer für DraftSight zur Verfügung, das aus Support-Diensten zur Beantwortung von Fragen hinsichtlich der Installation, Aktivierung und Nutzung von DraftSight gemäß den unter www.3ds.com/terms/support-policies angeführten Bedingungen besteht. Bei Kündigung oder Auslaufen dieser Vereinbarung hat der Lizenznehmer nicht länger Anspruch auf den Erhalt von Support-Diensten. Allerdings kann der Lizenznehmer den kostenlosen Support der DraftSight Community, sofern verfügbar, weiter nutzen.

B. Inhalt des Enterprise Pack-Angebots für DraftSight Vorbehaltlich der Bezahlung der anfallenden Kosten durch den Lizenznehmer stellt DS SolidWorks dem Lizenznehmer das Enterprise Pack-Angebot für DraftSight zur Verfügung, das Folgendes beinhaltet:

a) Support-Dienste zur Beantwortung von Fragen hinsichtlich der Installation, Aktivierung und Nutzung von DraftSight gemäß den unter www.3ds.com/terms/support-policies angeführten Bedingungen, wobei zu beachten ist, dass maximal zehn (10) der angegebenen Nutzer des Lizenznehmers (diese sind DS SolidWorks vorab zu nennen) in jeder Hauptregion (dazu zählen Nord-, Mittel- und Südamerika, Japan, der Asien-Pazifik-Raum und Europa/Nahost/Afrika) DS wegen Support kontaktieren dürfen.

Bei Kündigung oder Auslaufen dieser Vereinbarung hat der Lizenznehmer nicht länger Anspruch auf den Erhalt von Support-Diensten. Allerdings kann der Lizenznehmer den kostenlosen Support der DraftSight Community, sofern verfügbar, weiter nutzen.

b) Gewährung der folgenden Rechte gemäß den nachstehenden Bedingungen:
C. Inhalt des Professional Pack-Angebots für DraftSight Vorbehaltlich der Bezahlung der anfallenden Kosten durch den Lizenznehmer stellt DS SolidWorks dem Lizenznehmer das Professional Pack-Angebot für DraftSight zur Verfügung, das Folgendes beinhaltet:

D. Inhalt des Enterprise Education Pack-Angebots für DraftSight Vorbehaltlich der Bezahlung der anfallenden Kosten durch den Lizenznehmer stellt DS SolidWorks dem Lizenznehmer das Enterprise Education Pack-Angebot für DraftSight gemäß den im vorstehenden Abschnitt 2 B angegebenen Bedingungen für die maximale Anzahl gleichzeitiger Nutzer zur Verfügung, die für das Enterprise Education Pack-Angebot für DraftSight festgelegt wurde. Zudem gelten die folgenden Bedingungen für das Enterprise Education Pack-Angebot für DraftSight:

3. DAUER UND BEENDIGUNG

Diese Vereinbarung wird mit der Annahme dieser Lizenzbedingungen durch den Lizenznehmer wirksam, wobei die Annahme über eine Benutzeroberfläche zu dieser Vereinbarung, durch Herunterladen und/oder Installieren und/oder Nutzung des bzw. der lizenzierten Programme und/oder durch Annahme einer anderen Vereinbarung durch den Lizenznehmer erfolgt, die auf diese Vereinbarung verweist und sie miteinbezieht. Im Falle einer Vertragsverletzung kann diese Vereinbarung jederzeit von DS SolidWorks mit Benachrichtigung des Lizenznehmers gekündigt werden. Der Lizenznehmer muss die Lizenz u. U. in regelmäßigen Zeitabständen aktivieren, um das bzw. die lizenzierten Programme weiterhin nutzen zu können. Die Nutzung des bzw. der lizenzierten Programme kann so lange unterbrochen werden, bis die erforderlichen Aktivierungsschritte vom Lizenznehmer unternommen wurden. Bei Beendigung der vorliegenden Vereinbarung ist der Lizenznehmer verpflichtet, unverzüglich alle Kopien des bzw. der lizenzierten Programme zu deinstallieren und zu vernichten und die Nutzung des bzw. der lizenzierten Programme einzustellen. Die Abschnitte 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 gelten auch nach Beendigung dieser Vereinbarung weiter.

4. SCHUTZ UND VERTRAULICHKEIT

Das bzw. die lizenzierten Programme, einschließlich aller gesamten oder teilweisen Kopien, die vom oder für den Lizenznehmer angefertigt wurden, sind das alleinige Eigentum von DS SolidWorks bzw. deren Lizenzgeber(n). Alle Rechte am geistigen Eigentum an dem bzw. den lizenzierten Programmen liegen ausschließlich bei DS SolidWorks oder deren Lizenzgeber(n). DS SolidWorks und/oder deren Lizenzgeber behalten alle Eigentums- und Rechtsansprüche, alle Urheberrechte und andere Rechte am geistigen Eigentum im Hinblick auf das bzw. die lizenzierten Programme sowie alle Modifikationen, Verbesserungen oder anderen Arbeiten, die auf dem bzw. den lizenzierten Programmen basieren.

Der Lizenznehmer ist verpflichtet, Hinweise auf Urheberrechte, Patente und Marken, die in dem bzw. den lizenzierten Programmen und allen Kopien hiervon ganz oder zum Teil angezeigt werden, beizubehalten und wiederzugeben. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, vollständige, wahrheitsgetreue und genaue Aufzeichnungen über alle Kopien des bzw. der lizenzierten Programme zu führen, die für eine Prüfung durch DS SolidWorks verfügbar sein müssen.

Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Methoden, Verfahren, Darstellungen, Ideen und Konzepte, die in dem bzw. den lizenzierten Programmen enthalten sind oder in diesen dargestellt werden, rechtlich geschützte Informationen und Geschäftsgeheimnisse von DS SolidWorks oder deren Lizenzgeber(n) sind.

5. PFLICHTEN DES LIZENZNEHMERS

Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich, die Nutzung des bzw. der lizenzierten Programme in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung zu überwachen, zu handhaben und zu regeln und ist verpflichtet, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, auch im Hinblick auf die Nutzer, um eine Nutzung gemäß dieser Vereinbarung sicherzustellen, insbesondere bei der autorisierten Nutzung und den Vertraulichkeitsverpflichtungen. Sie sichern DS SolidWorks hiermit zu, dass alle unter dieser Vereinbarung bestellten Angebote nicht unter Verletzung der geltenden Exportgesetze genutzt werden, einschließlich zur Verbreitung von atomaren, chemischen oder biologischen Waffen oder Raketenabschusssystemen, und dass die Angebote nicht an bestimmte Länder, Unternehmen oder Einzelpersonen geleitet werden, wenn dies durch die geltenden Exportgesetze eines beliebigen Lands verboten ist. Alle Nutzungsrechte an dem bzw. den lizenzierten Programmen werden unter der Maßgabe gewährt, dass die Rechte verfallen, wenn die Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht eingehalten werden. Der Export des bzw. der lizenzierten Programme an den Lizenznehmer unterliegt allen Ausfuhr- und Wiederausfuhrgesetzen und Verordnungen des entsprechenden Landes. DS SolidWorks übernimmt keinerlei Haftung gegenüber dem Lizenznehmer, falls solche Berechtigungen, Lizenzen oder Genehmigungen nicht erlangt werden. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, das bzw. die lizenzierten Programme weder direkt noch indirekt auszuführen oder wieder auszuführen, wenn für eine solche Ausfuhr oder Wiederausfuhr eine Exportlizenz oder eine andere staatliche Genehmigung erforderlich ist und diese nicht eingeholt wurde. Der Lizenznehmer bestätigt DS SolidWorks hiermit, dass die im Rahmen dieser Vereinbarung bestellte Software nicht in nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen- oder Raketenabschusssystemen verwendet und nicht an Länder, Unternehmen oder Einzelpersonen weitergeleitet wird, wenn dies durch die geltenden Exportgesetze eines beliebigen Landes verboten ist.

6. GEWÄHRLEISTUNG UND AUSSCHLUSS DER GEWÄHRLEISTUNG, RISIKO DER NUTZUNG, HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG UND SCHADENSERSATZ

DAS BZW. DIE LIZENZIERTEN PROGRAMME WERDEN OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE GARANTIE BEREITGESTELLT, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, MÜNDLICH ODER SCHRIFTLICH, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF IMPLIZITE GEWÄHRLEISTUNGEN ZU GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT, RECHTSTITEL, NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN UND/ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, UND ALLE DIESE GEWÄHRLEISTUGEN, BEDINGUNGEN, VERPFLICHTUNGEN UND BESTIMMUNGEN SIND HIERMIT IM GESAMTEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG AUSGESCHLOSSEN. DS SolidWorks ODER DEREN LIZENZGEBER ÜBERNEHMEN UNTER KEINEN UMSTÄNDEN DIE HAFTUNG FÜR DIREKTE, INDIREKTE, FOLGE-, BESONDERE ODER ZUFÄLLIGE SCHÄDEN ODER SCHADENSERSATZ, EINSCHLIESSLICH NUTZUNGSVERLUST, ENTGANGENER GEWINN, ENTGANGENER EINNAHMEN ODER VERLUST DES FIRMENWERTS, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE AUFGRUND EINER VERTRAGSKLAUSEL, FAHRLÄSSIGKEIT ODER AUF ANDERE WEISE ENTSTANDEN SIND ODER SICH AUS DER NUTZUNG DES BZW. DER LIZENZIERTEN PROGRAMME DURCH DEN LIZENZNEHMER ERGEBEN HABEN, EINSCHLIESSLICH ENTGANGENEM GEWINN, DATENVERLUST ODER NUTZUNGSVERLUST AUFGRUND DIESER VEREINBARUNG ODER DER BEREITSTELLUNG DES BZW. DER LIZENZIERTEN PROGRAMME, SELBST WENN DS SolidWorks ODER DEREN LIZENZGEBER(N) DIES BEWUSST IST ODER DIESE AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDEN. DIE NUTZUNG DES BZW. DER LIZENZIERTEN PROGRAMME DURCH DEN LIZENZNEHMER ERFOLGT AUF DESSEN ALLEINIGES RISIKO. DER LIZENZNEHMER IST VERPFLICHTET, DS SolidWorks, DEREN LIZENZGEBER UND VERBUNDENEN UNTERNEHMEN FÜR ALLE HAFTUNGEN ODER KOSTEN, EINSCHLIESSLICH ANGEMESSENER ANWALTSKOSTEN, DIE IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER DER NUTZUNG DES LIZENZIERTEN PROGRAMMS BZW. DER LIZENZIERTEN PROGRAMME DURCH DEN LIZENZNEHMER ENTSTEHEN, ZU ENTSCHÄDIGEN UND SCHADLOS ZU HALTEN.

Das bzw. die lizenzierte(n) Programm(e) sind Werkzeuge zur Nutzung durch geschulte Fachleute und dienen ausschließlich der Unterweisung von Studenten und Schülern. Sie sind kein Ersatz für eine Expertenmeinung oder unabhängige Tests von physischen Prototypen auf Belastbarkeit, Sicherheit und Nutzbarkeit; der Lizenznehmer und seine Nutzer sind für alle aus den lizenzierten Programmen erzielten Ergebnisse allein verantwortlich.

7. INTEGRIERUNG, GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND

Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich anders zugelassen, ist eine Änderung dieser Vereinbarung nur durch eine schriftliche, von beiden Parteien unterzeichnete Zusatzvereinbarung möglich und diese Vereinbarung kann durch keine andere Handlung, Urkunde; Regel oder Gewohnheit geändert werden, u. a. nicht durch die Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers. Für den Fall eines Konflikts oder eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieser Vereinbarungen und denen eines anderen Vertrags zwischen dem Lizenzgeber und entweder DS SolidWorks oder einem verbundenen Unternehmen von DS SolidWorks in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung haben die Bestimmungen des anderen Vertrags Vorrang. Diese Vereinbarung unterliegt in jeder Hinsicht den Gesetzen des Commonwealth of Massachusetts, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf, und gilt als gesiegelter Vertrag. Sofern diese Vereinbarung in eine andere Sprache als Englisch übersetzt wurde, ist die Version der Vereinbarung in englischer Sprache für alle Zwecke der einzig rechtsverbindliche Text. Wenn ein Gericht einer zuständigen Gerichtsbarkeit aus irgendeinem Grund eine Bestimmung dieser Vereinbarung oder eines Teils davon für undurchsetzbar befindet, wird diese Bestimmung im höchstmöglichen Maße durchgesetzt und der Rest dieser Vereinbarung bleibt voll und ganz in Kraft. Der Lizenznehmer erkennt hiermit an, dass die Rechte von DS SolidWorks zur Einholung weiterer Rechtsmittel, einschließlich einer Klage auf Unterlassung vor einem zuständigen Gericht eines beliebigen Gerichtsstands, durch die Bedingungen in diesem Abschnitt in keiner Weise unterbunden, eingeschränkt oder anderweitig beschränkt werden.

8. DURCH DIE US-AMERIKANISCHE REGIERUNG EINGESCHRÄNKTE RECHTE

Bei dem bzw. den lizenzierten Programmen und der zugehörigen Dokumentation sowie anderen in diesem Zusammenhang bereitgestellten technischen Daten handelt es sich um kommerzielle Produkte, die ausschließlich mit privaten Mitteln entwickelt wurden. Das bzw. die lizenzierten Programme werden als „kommerzielle Computer-Software“ wie in DFARS 252.227-7014 (Juni 1995) oder als ein „kommerzielles Produkt“ wie in FAR 2.101(a) aufgeführt bereitgestellt und werden dem Lizenznehmer gemäß FAR 12.212 und DFARS 227.7202, je nach Anwendbarkeit, nur mit den Rechten unter Lizenz verfügbar gemacht, die in dieser Vereinbarung gewährt werden (Standardbedingungen des Lizenzgebers). Die technischen Daten werden nur mit beschränkten Rechten bereitgestellt, wie je nach Anwendbarkeit in DFAR 252.227-7015 (Nov. 1995) oder FAR 52.227-14 (Juni 1987) angeführt.

9. KANADISCHE LIZENZEN

Wenn der Lizenznehmer die Lizenz für das Produkt in Kanada erworben hat, stimmt der Lizenznehmer mit Folgendem überein:

Die Vertragsparteien bestätigen, dass es ihr Wunsch ist, dass dieser Vertrag sowie die anderen Dokumente, die sich darauf beziehen, einschließlich Mitteilungen, ausschließlich in englischer Sprache verfasst sind.

Les parties aux présentes confirment leur volonté que cette convention de même que tous les documents y compris tout avis qui s'y rattache, soient rédigés en langue anglaise.

10. BEDINGUNGEN FÜR ANSÄSSIGE DER EUROPÄISCHEN UNION (EU), ISLANDS, LIECHTENSTEINS UND NORWEGENS

Definitionen – Definitionen für diesen Abschnitt:

Unter geltende Datenschutzbestimmungen sind ab dem 25. Mai 2018 die Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung), alle delegierten Verordnungen und Durchführungsrechtsakte, die gemäß der Datenschutz-Grundverordnung verabschiedet wurden, sowie die gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Mitgliedsstaates zu verstehen, die die für die Datenverarbeitung geltenden Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung festlegen.

Für die Datenverarbeitung Verantwortlicher“, „betroffene Person“, „personenbezogene Daten“, „verarbeiten/Verarbeitung“, „Auftragsverarbeiter“ und „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ haben die gleiche Bedeutung wie in der Datenschutz-Grundverordnung.

Der „Unterauftragsverarbeiter“ ist ein Auftragsverarbeiter, der von DS SolidWorks oder einem anderen Unterauftragsverarbeiter von DS SolidWorks ernannt wurde und von DS SolidWorks oder einem anderen Unterauftragsverarbeiter von DS SolidWorks personenbezogene Daten ausschließlich zu dem Zweck erhält, Verarbeitungsaktivitäten im Namen des Lizenznehmers gemäß diesen Vertragsbedingungen und den etwaigen Bestimmungen eines schriftlichen Unterauftrags auszuführen.

Schutz personenbezogener Daten – Der Lizenznehmer bestätigt und erklärt sich damit einverstanden, dass er zu jeder Zeit der einzige für die Datenverarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortliche ist und bleibt, die im Rahmen seines Zugriffs auf und seine Nutzung von einer oder mehreren lizenzierten Anwendungen verarbeitet werden, und dass er somit für die Einhaltung aller geltenden Datenschutzvorschriften verantwortlich ist, insbesondere für (i) die Übermittlung von personenbezogenen Daten, (ii) Informationen zu betroffenen Personen und (iii) Zugriffs-, Änderungs- und Löschungsrechte betroffener Personen. DS SolidWorks wird als Datenverarbeiter gemäß dieser Vereinbarung personenbezogene Daten erfassen, speichern und verarbeiten.

Ort der Datenverarbeitung. Damit DS SolidWorks Online- und Support-Dienstleistungen erbringen kann, bevollmächtigt der Lizenznehmer hiermit DS SolidWorks als Verarbeiter und stimmt zu, dass von ihm bereitgestellte personenbezogene Daten („personenbezogene Daten des Kunden“) in jedes Land, in dem DS SolidWorks oder seine Tochtergesellschaften oder seine Auftragnehmer ansässig sind, übertragen und dort gespeichert, abgerufen und verarbeitet werden können. DS SolidWorks trägt dafür Sorge, dass die Datenschutzverpflichtungen dieser Vereinbarung auch für Unterauftragsverarbeiter in Form eines Vertrags und/oder der Standardvertragsklauseln der EU-Kommission dergestalt gelten, dass die Verarbeitung den Anforderungen der allgemeinen Datenschutzbestimmungen Rechnung trägt.

Verpflichtungen von DS SolidWorks. DS SolidWorks wird als Verarbeiter:

AKTUALISIERT: 17. April 2018